impressum

Der Gesetzgeber will es so und schreibt es vor:

Neue Regelung zur Impressum-Pflicht für Webseiten auch private.

Seit 1.3.2007 wird die Impressumspflicht inhaltlich durch � 5 TMG (Telemediengesetz) und � 55 RStV (Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien) bestimmt.

Jede Webseite muss ein Impressum enthalten, das in der Startseite enthalten ist oder von dort aus per Link gut zu finden und einzusehen ist (leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar).

 

A. Bartels

Theodor-Storm-Ring 37

25436 Tornesch

Hexe-Cheyenne@gmx.de

Internet:

hexenalltag.beepworld.de

www.hexenalltag.de

 

oder

 



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